Umsatzsteuer bei Rechnungen (UStG = Umsatzsteuergesetz)
Rechnungen haben eine große Bedeutung im Wirtschaftsverkehr.
Rechnungen sind nicht nur im Bereich der Umsatzsteuer immens wichtig.
Auch z. B. im Zivilrecht haben Rechnungen eine wichtige Nachweisfunktion
Fehler bei der Erstellung von Rechnungen führen immer wieder zu erheblichen Nachteilen, sowohl beim leistenden Unternehmern als auch beim Leistungsempfänger. Deshalb ist eine ständige Überprüfung von Rechnungen notwendig.
Die Norm für eine korrekte Rechnung findet sich im § 14 UStG wieder.
Rechnungen sind auf Papier auszustellen bzw. können auch elektronisch übertragen werden.
Eine Rechnung muss nicht als Solche bezeichnet werden. So können z.B. auch langfristige Verträge, Mietverträge, Kassenbons usw. Rechnungen darstellen. Schriftstücke, wie z.B. Mahnungen, Avis sind keine Rechnungen!
Im § 14 Abs. 4 UStG sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechnung beschrieben.
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- Steuerummer oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Entgelt der Leistung
- Steuersatz und Steuerbetrag
- Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht
- Hinweis bei Abrechnung mit Gutschrift
Für sogenannte Kleinbetragsrechnungen unter netto 150,– EUR gibt es Erleichterungen.
Bei den 10 vorgenannten Merkmalen werden immer wieder viele Fehler gemacht.
Oftmals ist keine lückenlose Vergabe der Rechnungsnummer vorgenommen worden bzw. der Leistungszeitpunkt ist nicht benannt worden.
Eine falsche Abrechnung führt unter Umständen zur Versagung des Vorsteuerabzuges bzw. sie führt sogar zur Schätzung der Umsätze durch das Finanzamt.
Ein solches Fehlverhalten bedeutet oftmals Steuernachzahlungen.
Wir erstellen selbstverständlich Zwischenkontrollen, ob Ihre Rechnungen ordnungsgemäß sind und geben bei falschen Rechnungen Rückmeldungen.
Sie sind aber grundsätzlich gehalten, Ihre Rechnungen selbst zu überprüfen.
Bei Beratungsbdedarf stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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