Lohnabrechnung 2022: Wichtige Änderungen im Überblick
1. Erhöhung des Mindestlohnes zum Jahreswechsel 2022
Zum 01. Januar 2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Arbeitsstunde. Eine weitere Erhöhung ist zum 01. Juli 2022 vorgesehen, dann auf 10,45 Euro pro Arbeitsstunde.
2. Neuerungen Minijobber 2022
Ab dem 01. Januar 2022 sind bei der Anmeldung von Minijobber die Steueridentifikationsnummer und die Krankenkasse anzugeben. Achten Sie daher beim Einstellen von Minijobber darauf, dass auf dem Personalfragebogen die Steueridentifikationsnummer und die Krankenkasse angeben werden.
3. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab dem 01. Januar 2022 sollen die bisherigen Papiernachweise („gelber Schein“) durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst werden. Der Arzt übermittelt die Krankmeldung ab dem 01. Januar 2022 elektronisch an die Krankenkasse. Bis zum 30. Juni 2022 erhalten Arbeitnehmer weiterhin die Bescheinigung in Papierform, damit die Vorlagepflicht erfüllt werden kann. Anschließend muss der Arbeitgeber aktiv werden und die Daten zu der Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse abfragen.
4. Verlängerung der Kurzarbeit
Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. März 2022 verlängert. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten bleibt bestehen.
5. Beschäftigung von Regelaltersrentnern
Ab dem 01. Januar 2022 müssen Arbeitergeber für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung abführen.
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