Grundsteuerreform - Erklärungsabgabe 2022
Die Umsatzung der Grundsteuerreform ist in vollem Gange. Viele Veränderungen in Form von Aufgaben, sei es technischer, personeller Art usw., müssen derzeit von der Finanzverwaltung wahrgenommen werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer basiert auf sehr alten Werten, aus dem Jahr 1964 bzw. 1953. Diese Werte entsprechen nicht der tatsächlichen
Wertentwicklung bei Grundstücken. So kommt es zu Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen.
Der Stichtag für die neue Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist der 01. Januar 2022. Diesbezüglich werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Kalenderjahr 2022 zur Abgabe von entsprechenden Steuererklärungen aufgefordert werden.
Die Abgabefrist dafür ist aktuell der 31. Oktober 2022.
Die Kommunen (Städte und Gemeinden) sind für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer zuständig. Die Finanzämter sollen bis Mitte 2024 den Kommunen die festzusetzenden Grundsteuermessbeträge zur Verfügung stellen. Ab dem Kalenderjahr 2025 sollen dann die neuen zu zahlenden Grundsteuerwerte ermittelt sein.
Sollten Sie hierfür unsere Hilfe benötigen, sprechen Sie uns bitte einfach an. Wir helfen gern weiter!
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