Kassenbuchführung ab dem 01.01.2017
Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung ist besonders wichtig. Nicht selten aber wird die Kassenbuchführung in der Praxis stiefmütterlich behandelt oder gar als zeitraubende Formalie gesehen. Dies ist Betriebsprüfern nicht unbekannt. Die Prüfer stürzen sich bei bargeldintensiven Betrieben daher regelrecht auf Kassenaufzeichnungen. Unstimmigkeiten in den Aufzeichnungen können zu erheblichen Zuschätzungen führen und infolge dessen kann es zu Steuernachzahlungen kommen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu kennen und rechtssicher anzuwenden. Hinzu kommt, dass ab dem 01.01.2017 verschärfte Regeln für alle Registrier- und PC-Kassen gelten. Die bisher gewährten Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 laufen zum 31.12.2016 aus, d.h. spätestens ab diesem Zeitpunkt sind alle Geschäftsvorfälle (Einzelaufzeichnungen) vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Diese Daten müssen dem Betriebsprüfer über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls drohen empfindliche Konsequenzen.
Eine manuelle Kassenbuchführung in Form von Kassenberichten mit Zählprotokollen ist weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für Einzelheiten zu den Neuerungen stehen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch gern zur Verfügung.
Nehmen Sie diese Thematik ernst!
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