Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist - wie die Erstellung von Steuererklärungen -gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Eine Jahresbilanz dient als Grundlage für Entscheidungen von Unternehmern, Kreditinstituten und sonstigen Kapitalgebern. Wir erstellen für Sie hochwertige, aussagekräftige und transparente Jahresabschlüsse und Steuererklärungen nach steuer- und handelsrechtlichen Grundsätzen sowie gesellschaftsvertraglichen Vorgaben und inklusiv der entsprechenden Erstellungsberichte. Der Jahresabschlussbericht dokumentiert die unternehmerische Rechnungslegung nach innen und außen. Auf Wunsch versehen wir Ihren Jahresabschluss auch mit einer qualifizierten Jahresabschlussbescheinigung. Diese Bescheinigung kann in Verbindung mit einem Rating bei Kapitalgebern zu günstigeren Finanzierungskonditionen führen. Mandantinnen und Mandanten, die ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Unternehmensregister offenlegen, beraten wir gern zu allen Offenlegungsfragen.
Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für alle Gesellschaftsformen
- Jahresabschlüsse/Steuererklärungen für alle Gesellschaftsformen
- Erstellung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von Anhängen
- Erstellung von Erläuterungsberichten
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Veröffentlichung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Handelsregister/ Bundesanzeiger
- Übermittlung von E-Bilanzen an das Finanzamt
- Umsatzsteuer-Erklärungen
- Körperschaftsteuer-Erklärungen
- Gewerbesteuer-Erklärungen
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
- Sonstige Steuererklärungen und Anmeldungen, z.B. Kapitalertragsteueranmeldungen